Sport fördert Gesundheit und Regeneration. Wussten Sie, dass viele Krankenkassen Beiträge zu Präventionskursen und Reha-Maßnahmen mit bis zu 100% erstatten? Fragen Sie unsere Teams an den Standorten zu den speziellen Angeboten für Rehasport und Prävention.
In unseren Krankenkassenkursen, den sogenannten §20 Kursen, finden etwa drei Mal pro Jahr 8 abgeschlossene Einheiten statt. Derzeit bieten wir folgende Kurse an:
Mindestens 80% der Kurse innerhalb einer Einheit sollten Sie besuchen, um den Zuschuss Ihrer Krankenkassen zu bekommen. Wie viel der Kosten Ihre Krankenkasse übernimmt, erfragen Sie dort bitte und melden sich anschließend bei uns.
Wir freuen uns auf Sie!
Der Rehabilitationssport dient dazu, die in der Rehabilitationsklinik erreichten Ziele zu verfestigen, Krankheiten vorzubeugen und aktuelle Einschränkungen zu mildern und wirkt mit den Mitteln des Sportes ganzheitlich auf Menschen ein. Durch die körperliche Aktivität während des Rehabilitationssportes sollen noch eventuell vorhandene gestörte körperliche, psychische und soziale Funktionen therapiert werden, womit eine Stabilisierung und Verbesserung des Selbstwertgefühls erreicht werden soll.
Die verschiedenen Angebote im Rehasportbereich sind auf Art und Schwere und den körperlichen Allgemeinzustand der Betroffenen abgestimmt. Der ambulante Rehabilitationssport ergänzt damit die abgeschlossenen Rehabilitationsmaßnahmen. Er gehört zu den ergänzenden Leistungen der Rehabilitation und ist im SGB IX §44 verankert.
Jeder niedergelassene Arzt mit einer Kassenzulassung kann eine Rehasportverordnung (Formular 56) ausstellen.
Die Kosten für eine Teilnahme am ärztlich verordneten Rehabilitationssport werden bei gesetzlich Versicherten von den Krankenkassen und anderen Kostenträgern, z.B. Renten- und Unfallversicherung, zeitlich befristet übernommen. Die Rehabilitationsverordnung unterliegt nicht wie eine Physiotherapiemaßnahme der Heilmittelbudgetierung und kann von ärztlicher Seite allen Patienten verordnet werden, ohne ein Regressbegehren erwarten zu müssen.
Privat versicherte Patienten gehen in Vorleistung und können bei regelmäßiger Teilnahme eine Erstattung bekommen. Hier liegen je nach Versicherung Unterschiede vor. Der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen umfasst im Regelfall eine Kostenübernahme von 50 Übungseinheiten Rehabilitationssport, die in einem Zeitraum von 18 Monaten zu absolvieren sind. Bei bestimmten Erkrankungen ist auch ein höherer Umfang möglich.
Das Bundessozialgericht verneint in einem Urteil (B 1 KR 8/10 R) ausdrücklich die zeitliche Begrenzung des Rehabilitationssports, da in diesem das Erlebnis des Gruppenangebotes in besonderer Weise rehabilitativ wirke.
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